Einleitung
Jeder, der arbeitet, braucht Pausen zum Auftanken. Die meisten Menschen haben fünf Arbeitstage, danach kommt das Wochenende mit zwei freien Tagen zum Durchatmen. Außerdem steht laut Gesetz jedem angestellten Arbeitnehmer ein Mindestanspruch von vier Wochen Urlaub pro Jahr zu. Das bedeutet, dass jedem das gesetzlich geforderte Urlaubsmaß zusteht.
Ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer können im Vertrag mehr Urlaub vereinbaren, und manchmal schreibt ein Tarifvertrag noch zusätzliche Urlaubstage vor. Aber unter die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes darf der Arbeitgeber nicht fallen. Obwohl die Regeln einfach aussehen, tauchen in der Praxis häufig Fragen auf:
- Was passiert mit dem Urlaub in der Probezeit?
- Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Urlaubstag erkrankt?
Mindesturlaub laut Bundesurlaubsgesetz
Das Bundesurlaubsgesetz, das seit 1963 gilt, regelt den Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub.
- Mindestanspruch: 24 Werktage (bei einer Sechstagewoche).
- Vier Wochen Urlaub: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub.
Urlaubstage je nach Arbeitswoche:
- Sechstagewoche: Mindestens 24 Urlaubstage.
- Fünftagewoche: Mindestens 20 Urlaubstage.
Der volle Urlaubsanspruch gilt erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Das Gesetz regelt auch:
- Die Mitnahme von Resturlaub ins nächste Jahr.
- Die Berechnung des Urlaubs bei einem Unternehmenswechsel.
Wo steht, wie viel Urlaub ich habe?
Der Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz festgelegt. Für zusätzlichen Urlaub oder Sonderurlaub gelten:
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Urlaub für Teilzeit- und Minijobber
Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben Anspruch auf den vollen Mindesturlaub von vier Wochen.
Berechnung der Urlaubstage:
- Formel:
(Urlaubsanspruch Vollzeit x Arbeitstage des Teilzeitmitarbeiters pro Woche) ÷ übliche Arbeitstage pro Woche in Vollzeit. - Beispiel:
Ein Vollzeitmitarbeiter hat 30 Urlaubstage. Eine Teilzeitkraft arbeitet 4 Tage pro Woche bei einer 5-Tage-Woche:
(30 x 4) ÷ 5 = 24 Urlaubstage.
Was müssen Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung beachten?
Nach § 7 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Arbeitgeber:
- Urlaubswünsche berücksichtigen: Ablehnung nur bei zwingenden betrieblichen Gründen.
- Urlaub nach Reha genehmigen.
- Urlaub am Stück ermöglichen: Anspruch auf mindestens 12 zusammenhängende Werktage bei mehr als 12 Urlaubstagen.
- Resturlaub regeln:
- Übertrag ins nächste Jahr nur bei dringenden Gründen.
- Nutzung des Resturlaubs bis 31. März des Folgejahres.
Schichtarbeit und Urlaub
Bei Schichtarbeit gelten besondere Regeln:
- Sonn- und Feiertage zählen als normale Arbeitstage.
- Urlaubstage beziehen sich auf Kalendertage.
- Nachtschichten, die über zwei Kalendertage gehen, zählen als zwei Urlaubstage.
Berechnung bei abweichender Verteilung:
- Formel:
Urlaubstage x Arbeitstage mit abweichender Verteilung pro Jahr ÷ jährlich anfallende Arbeitstage einer Fünftagewoche.
Heiligabend und Silvester
- Diese Tage gelten rechtlich als normale Werktage.
- Urlaub an diesen Tagen erfordert einen ganzen Urlaubstag, es sei denn, der Arbeitsvertrag regelt etwas anderes.
Krankheit im Urlaub
- Krankheitstage im Urlaub zählen nicht als Urlaub, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.
- Das Attest kann nach dem Urlaub vorgelegt werden.
Urlaubsanspruch bei langfristiger Krankheit
- Urlaub verfällt nicht automatisch bei Krankheit.
- Nach EuGH-Urteilen kann Urlaub bis zu 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres genommen werden.
Resturlaub ins neue Jahr mitnehmen
- Resturlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
- Arbeitgeber müssen Mitarbeitende rechtzeitig auf den Verfall von Urlaubstagen hinweisen.
Urlaubsanspruch in bar
- Auszahlung von Urlaubstagen ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
- Berechnung: Durchschnittlicher Tageslohn der letzten 13 Wochen.
Sabbatical
Ein Sabbatical ist eine längere bezahlte oder unbezahlte Auszeit.
Modelle:
- Zeitlicher Lohnverzicht: Gehalt wird reduziert, um später eine Auszeit zu finanzieren.
- Teilzeitarbeit: Überstunden werden für eine längere Auszeit angespart.
- Fondsmodell: Gehalt und Sonderzahlungen werden auf ein Arbeitszeitkonto eingezahlt.
Freistellung aus persönlichen Gründen
Nach § 616 BGB gibt es bezahlte Freistellung für:
- Eigene Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Arztbesuche
- Gerichtstermine
- Todesfall eines nahen Angehörigen
Besondere Regelungen für Minderjährige und Schwerbehinderte
- Minderjährige:
- Unter 16 Jahren: 30 Urlaubstage.
- Unter 17 Jahren: 27 Urlaubstage.
- Unter 18 Jahren: 25 Urlaubstage.
- Schwerbehinderte:
- Zusätzliche Urlaubstage je nach Arbeitswoche (z. B. 5 Tage = 5 zusätzliche Urlaubstage).
Fazit
Urlaubsregelungen sind vielfältig und oft komplex. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die gesetzlichen Vorgaben sowie individuelle Vereinbarungen im Blick behalten, um Missverständnisse zu vermeiden.